Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Qualifizierungen und sonstige Veranstaltungen des Food Academy – Kompetenzen für die Ernährungswirtschaft e.V. 

 

§ 1 Allgemeines 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von der Food Academy durchgeführten Qualifizierungen/ Veranstaltungen und regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Food Academy – Kompetenzen für die Ernährungswirtschaft e.V. und dem jeweiligen Vertragspartner/ Teilnehmenden. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden vom Vertragspartner mit der Anmeldung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Vertragsbeziehung.

§ 2 Anmeldung und Datenschutz 

1. Die Anmeldung zu Qualifizierungen/ Veranstaltungen der Food Academy – Kompetenzen für die Ernährungswirtschaft e.V. durch den Vertragspartner erfolgt schriftlich (per Mail/ Fax o.ä.) und ist für den Vertragspartner verbindlich. Nach Eingang der Anmeldung übersendet die Food Academy – Kompetenzen für die Ernährungswirtschaft e.V. eine schriftliche Bestätigung bzw. im Falle einer Ablehnung der Teilnahme eine Absage. Der Vertrag über die jeweilige Teilnahme an der Qualifizierung/ Veranstaltung kommt mit dem Zugang der schriftlichen Bestätigung zustande. 

2. An den Qualifizierungen/ Veranstaltungen der Food Academy – Kompetenzen für die Ernährungswirtschaft e.V. kann grundsätzlich jede/r teilnehmen. Sofern für Abschlussprüfungen bestimmte Zulassungs-, Tätigkeits- oder Leistungsvoraussetzungen vorgeschrieben sind, müssen diese für die Aufnahme in die entsprechenden Lehrgänge/ Seminare/ Trainings/ Workshops erfüllt sein. Ein Anspruch auf Teilnahme an Lehrgängen/Seminaren/ Trainings der Food Academy – Kompetenzen für die Ernährungswirtschaft e.V. besteht nicht. 

3. Der Teilnehmende erklärt sich mit der Anmeldung mit der Speicherung seiner personenbezogenen Daten durch die Food Academy – Kompetenzen für die Ernährungswirtschaft e.V. einverstanden. Die Food Academy – Kompetenzen für die Ernährungswirtschaft e.V. wird die von dem Teilnehmenden überlassenen Daten vertraulich behandeln und nur im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen nutzen.

§ 3 Durchführung der Qualifizierungen/ Veranstaltungen 

1. Der Beginn und die Dauer der Qualifizierung/ Veranstaltung, die Veranstaltungszeiten und -orte sind dem aktuellen Qualifizierungskatalog und dem darin veröffentlichten Veranstaltungsprogramm bzw. der jeweiligen Einladung zu entnehmen. 

2. Die Food Academy – Kompetenzen für die Ernährungswirtschaft e.V. ist berechtigt, notwendige inhaltliche, methodische und organisatorische (z.B. aufgrund von Gesetzesänderungen) Änderungen und Abweichungen von Programmen, Veranstaltungsorten und -terminen vor oder während einer Qualifizierung/ Veranstaltung vorzunehmen, soweit hierdurch der Gesamtcharakter der Qualifizierung/ Veranstaltung nicht wesentlich geändert wird und dies für den Teilnehmenden zumutbar ist. Die Food Academy – Kompetenzen für die Ernährungswirtschaft e.V. ist ferner berechtigt, die vorgesehenen Referenten/ TrainerInnen im Bedarfsfall (z. B. Krankheit, Unfall) durch andere, hinsichtlich der angekündigten Qualifizierung/ Veranstaltung gleich qualifizierte Referenten/ TrainerInnen zu ersetzen. 

3. Nach Abschluss einer Qualifizierung erhalten die Teilnehmenden ein von der Food Academy – Kompetenzen für die Ernährungswirtschaft e.V. ausgestelltes Zertifikat über den Besuch dieser.

§ 4 Absage von Qualifizierungen/ Veranstaltungen  durch den Food Academy – Kompetenzen für die Ernährungswirtschaft e.V. 

1. Die Food Academy – Kompetenzen für die Ernährungswirtschaft e.V. ist berechtigt, aus organisa-torischen (z. B. bei zu geringer Teilnehmerzahl) oder aus anderen wichtigen unvorhersehbaren Gründen (z. B. höhere Gewalt, plötzliche Erkrankung des Dozenten) Qualifizierungen/ Veranstaltungen abzusagen. 

2. Sollte eine Qualifizierung/ Veranstaltung der Food Academy – Kompetenzen für die Ernährungswirtschaft e.V. nach § 4 Abs. 1 abgesagt werden, besteht kein Anspruch des Teilnehmenden auf Durchführung der Veranstaltung. In diesem Fall werden bereits bezahlte Teilnahmegebühren erstattet. Aufwendungen und Kosten für Buchung der Unterkunft, Anreise etc. sowie weitergehende Ansprüche sind – soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Food Academy – Kompetenzen für die Ernährungswirtschaft e.V. vorliegt – ausgeschlossen. 
 

§ 5 Kündigung der Qualifizierungsveranstaltung durch den Vertragspartner 

1. Bei Qualifizierungsveranstaltungen der Food Academy – Kompetenzen für die Ernährungs-wirtschaft e.V. (Seminare, Trainings, Workshops u.a.) ist eine Kündigung bis zum Beginn der Veranstaltung jederzeit möglich. Es fallen folgende Stornogebühren an: 

  • Bei einer Kündigung bis 8 Wochen vor Beginn der Qualifizierung/ Veranstaltung:   kostenfrei 

  • Bei einer Kündigung bis 6 Wochen vor Beginn:   50 % der Teilnahmegebühr 

  • Bei späterer Kündigung:  100 % der Teilnahmegebühr 

Nach Veranstaltungsbeginn ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

2. Bei mehrteiligen bzw. mehrtägigen Qualifizierungen (z.B. FiT - Führen im Team) ist eine Kündigung einzelner Kursteile (Module) nicht möglich. Bei Nichtteilnahme an einzelnen Veranstaltungsteilen wird stets die gesamte Teilnahmegebühr fällig.

3. Die Kündigung einer Veranstaltung bedarf in jedem Fall der Schriftform.

§ 6 Zahlungsbedingungen 

1. Für die Teilnahme an Qualifizierungen/ Veranstaltungen werden Teilnahmegebühren erhoben. Diese werden mit Beginn der Veranstaltung fällig. Die Teilnahmegebühren sind, nach Rechnungslegung, auf das in der Rechnung der Food Academy – Kompetenzen für die Ernährungswirtschaft e.V. genannte Konto zu überweisen.

2. Etwaige Prüfungsgebühren sind nach Rechnungslegung vor Beginn der Prüfung zu zahlen.

3. Die Nichtteilnahme an einzelnen Veranstaltungsteilen berechtigt nicht zur Ermäßigung der Teilnahmegebühren.

§ 7 Haftung 

1. Bei Unfällen wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gehaftet.

2. Im Übrigen haftet die Food Academy – Kompetenzen für die Ernährungswirtschaft e.V. nur dann, wenn ihr oder ihren Mitarbeitenden oder sonstigen Erfüllungsgehilfen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Food Academy – Kompetenzen für die Ernährungswirtschaft e.V. nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen.

§ 8 Hausordnung 

1. Jede/r Teilnehmende ist verpflichtet, die jeweils am Veranstaltungsort geltende Hausordnung zu beachten und die Anweisungen des dortig beschäftigen Personals zu befolgen.

2. Daneben ist für alle von der Food Academy – Kompetenzen für die Ernährungswirtschaft e.V. durchgeführten Veranstaltungen folgende Hausordnung zu beachten: 

  • Das Mitführen von Waffen aller Art ist strengstens verboten. 

  • Es besteht absolutes Alkohol- und Rauschmittelverbot. 

  • Das Rauchen ist nur in den ausgewiesenen „Raucherzonen“ gestattet. 

  • Speisen und Getränke sind nur in ausgewiesenen Bereichen erlaubt.

3. Verstöße gegen die Hausordnung können mit dem sofortigen Ausschluss von der Qualifizierungsveranstaltung geahndet werden. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt in jedem Fall vorbehalten. 

 

§ 9 Sonstiges 

1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auf dieses Erfordernis kann nur in schriftlicher Form verzichtet werden. 

2. Eine Aufrechnung des Vertragspartners ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenforderungen zulässig. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten, die nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, ist ausgeschlossen.  

3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen insgesamt oder teilweise nichtig, unwirksam und/oder undurchführbar sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. 

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.  

 

Food Academy e.V. AGB 2020