Rechtssicher im Umbau von Maschinen und Anlagen
Pflichten nach MRL und BetrSichV
Sobald ein Betreiber eine Maschine verändert, muss er prüfen, ob er zum Hersteller i.S.d. MRL wird!
Egal, ob eine Maschine verkettet, umgebaut oder modenisiert wird: Bei Änderung muss unbedingt geprüft werden, welche rechtlichen Konsequenzen dies für den Betreiber hat. In jedem Fall muss laut Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nachgewiesen werden, dass die Maschine weiterhin für die Mitarbeiter sicher ist. Bei einer wesentlichen Veränderung der Maschine wird der Betreiber rechtlich gesehen sogar zum Hersteller - mit allen Pflichten aus der Maschinenrichtlinie. Aber wann ist eine Veränderung "wesentlich"? Was muss beachtet werden, wenn die Konformität neu bewertet und eine Risikobeurteilung gemacht werden muss? Und: Wer trägt wofür die Verantwortung, wenn mehrere Firmen zuliefern bzw. am Umbau beteiligt sind? Kompetente Antworten auf diese Fragen gibt unser eintägiges Praxisseminar.
Inhalt
Rechtliche Grundlagen: Pflichten nach MRL und BetrSichV
Maschinenrichtlinie: CE Konformität
- Überblick: Pflichten als Hersteller i.S. d. MRL
- Klärung von Begrifflichkeiten (anhand von Fallbeispielen): Maschine, unvollständige Maschine (Teilmaschine), Anlage/ Gesmtheit von Maschinen (neues BMAS Interpretationspapier), Altmaschine, Einstufungskriterien und rechtliche Konsequenzen
- Technische Dokumentation beim Umbau von Maschinen/ Anlagen
- Risikobeurteilung: Vorgehensweise, Einschätzen der Auswirkungen eines Umbaus auf die Sicherheit der Maschine
- Produkthaftungsrisiken als Hersteller
BetriSichV: Arbeitsschutzpflichten als Arbeitgeber
Wesentliche oder nicht wesentliche Veränderung? Durchspielen verschiedener Fälle und Klärung der Konsequenzen
- Was ist eine wesentliche Veränderung?
- Verkürzte Risikobeurteilung
- Fallbeispiele
- Wer gilt als Hersteller? i.S. d. MRL - mit allen Pflichten?
- Welche Änderungen sind auch ohne neue CE-Kennzeichnung möglich?
Schnittstellen zwischen Hersteller(n) und Betreiber, Verantwortlichkeiten
- Aufgaben der Betreiber, Hersteller, Teilmaschinenlieferanten (z.B. wer muss was prüfen?; Wer muss wem welche Dokumentationen liefern?)
- (vertragliche) Möglichkeiten zur Klärung von Verantwortlichkeiten und zum Ausschluss von Haftungsrisiken
- Was muss an zugekauften Teilmaschinen geprüft werden?
- Probebetrieb, Inbetriebnahme, Abnahme: Aufteilung der Verantwortlichkeiten zwischen Hersteller(n) und Betreiber
Termin
01.03.2023
Dauer | Zeiten | Ort
1 Tag | 09.00 - 17.00 Uhr | Wittenburg in Mehlmuseum
Ihre Investition
625,- € p.P. zzgl. MwSt.
525,- € p.P.* zzgl. MwSt.
*für Mitglieder der Food Academy und food active